Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Aach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.Aach.de

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)      Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG          
9.1.3.1 Info und Beziehungen: Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen. -> Diese Anforderung ist nur teilweise erfüllt, da die Mängel in unserem aktuellen Content Management System (cEasy) nicht behoben werden können.

9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung: Wenn bei einer Eingabe, z. B. in einem Formular, ein Fehler automatisch festgestellt wird, muss das fehlerhafte Element angezeigt und der Fehler in Textform beschrieben werden. -> Diese Anforderung ist in den Formularen nicht erfüllt, da die Mängel in unserem aktuellen Content Management System (cEasy) nicht behoben werden können.

PDF-Dokumente, wie Öffentliche Bekanntmachungen, Ortsrecht, Formulare, Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet oder durch HTML-Inhalte ersetzt. Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand. Die Bearbeitung verteilen wir daher im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel über einen längeren Zeitraum.

Links zu externen Anwendungen oder Websites außerhalb von www.aach.de können zu nicht barrierefreien Inhalten führen.

Bei Videos in den verlinkten YouTube-Kanälen wird die Untertitelung automatisiert durch YouTube zur Verfügung gestellt.

b)      Unverhältnismäßige Belastung  
Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO: Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. -> Diese Anforderung ist auf mehreren Seiten nicht erfüllt.

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.10.2024 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 08.01.2026 überprüft und angepasst.

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Zur Meldung etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden Sie sich bitte bei uns:

Herr Florian Rapp (Leitung Haupt- und Ordnungsamt)

Telefon: 07774 9309-16
Fax: 07774 9309-30

E-Mail: rapp(at)aach.de

5.   Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Informationen zur Barrierefreiheit

Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind mittlerweile feste Anforderungen geworden, wenn man eine Internetseite erstellt.

Einfach gesagt bedeutet es, das Internet für alle zugänglich zu machen.

Die Richtlinien für Barrierefreiheit sind durch das W3C genau definiert. Die deutsche Politik hat sich diesem Thema in der Ausarbeitung "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung", kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), gewidmet.

Behinderte Menschen und Senioren bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Doch gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Zugänglichkeit aller Inhalte erschwert.

Der Internetauftritt der Stadt Aach entspricht den Standards einer barrierefreien Website. Darunter werden im Wesentlichen die folgenden Punkte verstanden:

  • Kontrastreiches Layout
  • Links und Text können klar voreinander getrennt werden
  • Skalierbare Schriften / Layout über die Zoomfunktion des Browsers
  • Die Website ist auch ohne Maus zu benutzen (tabulatorgesteuert)
  • Verzicht auf Layoutgrafiken
  • Die Website basiert auf einem reinem CSS-Layout. Die notwendigen eingebetteten Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen.
  • Verzicht auf ein Tabellenlayout
  • Tabellen werden nur in Ausnahmefällen zur besseren Strukturierung von Inhalten verwendet.
  • Verzicht auf eine grafische Navigation
  • Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichung als Navigation
  • Verwendung von Sprungmarken
  • Für Screenreader sichtbare Sprungmarken direkt zur Navigation und Inhalt
  • Verzicht auf „Weiterleitungen“
  • Verlinkungen in neue Browserfenster werden offensichtlich im Textbereich platziert und als solche gekennzeichnet.
  • Verzicht auf automatische Popups
  • Kennzeichnung von Überschriften im lesbarbaren „hx“ Format
  • Beschreibung der verwendeten Bilder und platzierten Verlinkungen mit Alternativbezeichnungen.
  • Sprachauszeichnung
  • Formatierung von Tabellen
  • Eindeutige Trennung von Daten- und Überschriftenzellen.