Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Aach eingetragen sind, haben inzwischen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt bekommen. Bürger und Bürgerinnen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben für die Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein, sollten sich so schnell als möglich mit dem Wahlamt der Stadt Aach in Verbindung setzen.
Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2025 sind ab sofort auf dem Rathaus erhältlich. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Aufgrund der Vorbereitungen für die Aachgeisterparty findet am Donnerstag, 06. Februar kein Wochenmarkt auf dem Mühlenplatz statt. Am 27. Februar ist der Schmotzige Dunschtig. Auch in diesem Donnerstag wird kein Wochenmarkt stattfinden.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Am 05.07.2025 ist es soweit. Die Erstürmung der Stadt Aach jährt sich zum 500ten Mal.
Wir wollen dieses historische Ereignis wieder feiern und die Erstürmung unserer Altstadt nachstellen.
Satzung vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Aach in der derzeit gültigen Fassung vom 18. November 2019
Satzung vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Aach in der derzeit gültigen Fassung vom 16.12.2019
Die Stadt Aach sucht für die Erfüllung der Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung dringend Wohnraum für insbesondere ukrainische Familien in Aach. In den nächsten Monaten müssen weiterhin kontinuierlich Personen aufgenommen werden.
Der nachfolgende Bekanntmachungstext wird gemäß § 1 Absatz 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Aach vom 27.04.2020 durch Bereitstellung auf der städtischen Homepage www.aach.de im Internet am 31.07.2024 öffentlich bekannt gemacht.
In einer gemeinsamen Sitzung der Vereinsvorstände wurde das Vorhaben im Jahr 2025 in der Aacher Altstadt ein Altstadtfest mit Stadterstürmung und Programm rund um den Bauernkrieg im Hegau zu veranstalten beschlossen und die ausgearbeiteten Rahmenbedingungen gutgeheißen.
Auf Einladung des Bürgermeisters haben sich die Vereinsvertreter getroffen, um darüber zu beraten, ob es im Jahr 2025 wieder ein gemeinsames Stadtfest der Aacher Vereine geben soll.
Ab sofort steht für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Konstanz und der Stadt Aach eine einfache und kostenlose Möglichkeit zur Verfügung, die passende Mitfahrerin oder den passenden Mitfahrer für den täglichen Weg zur Arbeit zu finden und damit nachhaltiger und klimagerechter unterwegs zu sein.