Informationen zur Grundsteuerreform
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, abgeben. Hierzu wurden Sie bereits von Ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben.
Die Abgabe soll elektronisch über das ELSTER-Portal erfolgen. Bereits bestehende ELSTER-Konten können hierfür genutzt werden. Andernfalls wird empfohlen, sich frühzeitig auf www.elster.de anzumelden.
Zur Abgabe dieser Erklärung benötigen Sie folgende Angaben:
- Die Flurstücksnummer sowie die Grundbuchblattnummer
- Die Grundstücksgröße
- Die Eigentumsanteile des Grundstücks
- Den Nutzungszweck
- Den aktuellen Bodenrichtwert zum 01. Januar 2022
Die Daten zum Grundstück finden Sie am einfachsten im Kaufvertrag über das Grundstück oder einem (möglicherweise bereits vorliegenden) Grundbuchauszug. Sollten Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beantragen wollen, können Sie sich gerne an Herrn Rapp (Tel. 930916 oder rapp@aach.de) wenden.
Beim Nutzungszweck müssen Sie zwischen „Wohnen“ und „nicht Wohnen“ unterscheiden.
Das Finanzamt können Sie unter folgender Hotline-Nummer für Fragen zur Grundsteuerreform erreichen: 07731 – 823 351
Die Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022 können bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrein, bei der Stadt Singen per Mail an gutachterausschuss@singen.de oder über die Service-Telefon-Nummer: 07731 85 490 erfragt werden. Ebenso finden Sie die Bodenrichtwerte für die Stadt Aach auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de (Boris-BW).
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Auch Familienangehörige oder Steuerberater können bei der Abgabe der Feststellungserklärung unterstützen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie außerdem unter der Homepage www.grundsteuer-bw.de.