Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Aach
Öffentliche Bekanntmachung
Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt Höchstspannungsleitungen in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit der Amprion GmbH planen wir an bestehenden Leitungsanlagen von Waldshut-Tiengen bis Herbertingen eine Netzverstärkungsmaßnahme über rund 140 km. Der Gesamtprojekttitel lautet „380-kV-Netzverstärkung Herbertingen – Waldshut-Tiengen – Waldshut-Tiengen/Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/Wald und Abzweig Beuren“ bzw. Vorhaben Hochrhein. Die Maßnahme ist als Vorhaben Nr. 23 Teil des Bundesbedarfsplans.
Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Genehmigung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.
Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Je nach Artengruppe erfolgen diese in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen durch Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen ganzjährig, schwerpunktmäßig im Zeitraum vom 03.2023 bis 09.2023. Die betroffenen Flurstücke sind nachfolgend aufgelistet. Diese liegen zur Ansicht zusätzlich im Rathaus der Stadt Aach aus. Vor Ort ist ggf. eine Terminvereinbarung notwendig.
Beauftragte Firmen
Das erfahrene Kartierbüro Baader Konzept GmbH aus Mannheim sowie beauftragte Drittunternehmen führen die Kartierungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW GmbH durch.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TransnetBW zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 / 3804701
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de
Zeitraum der spezifischen Kartierungsarbeiten
Zeitraum | |
Biotoptypenkartierung | Mitte April – Ende August |
Moose | Anfang März – Ende September |
Käfer | Anfang März – Ende September |
Schmetterlinge | Anfang Juni – Ende August |
Brutvögel (Revierkartierung) | Anfang März – Ende Juli |
Horstkartierung: Erfassung Horste | Anfang März – Mitte April |
Horstkartierung: Prüfung Besatz | Mitte April – Mitte Mai; Mitte Juni – Mitte Juli |
Rastvögel | Anfang März – Mitte April |
Quartierbäume Fledermaus | Angang – Mitte März |
Amphibien | Mitte März – Ende August |
Reptilien | Anfang März – Ende September |
Biber | Anfang – Ende September |
Haselmaus | Mitte März – Ende September |
evtl. Wildkatze | Anfang – Ende März |
Betroffene Flurstücke – Stadt Aach
Gemarkung Aach
Flurstücke-Nr.: 3874, 3872, 3871