Satzung der Stadt Aach über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Aach Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
08.11.2023
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) hat der Gemeinderat der Stadt Aach am 30. Oktober 2023 folgende Satzung beschlossen:
Die komplette Satzung können Sie HIER zur Ansicht herunterladen.