Anlage zu § 3 Absatz 1 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) der Stadt Aach vom 26.02.2018 geändert am 30.10.2023 mit Wirkung vom 01.01.2024
Kostenersatzverzeichnis
1. Personalkosten
a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 18,30 € b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde) 18,30 €
2. Fahrzeuge
Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBl. S. 253).
3. Sonstiges
Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 3 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
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Die Anlage Kostenersatzverzeichnis können Sie HIER zur Ansicht herunterladen.