Stadtnachricht

Die Stadtkasse gibt bekannt


Die Höhe der Grundsteuer ist aus dem letzten Veranlagungs- oder Änderungsbescheid zu ersehen.

Es ergeht kein weiterer Bescheid. Bitte achten Sie deshalb auf eine pünktliche Zahlung mit Angabe des Buchungszeichens.

Bei verspäteter Zahlung müssen Mahngebühren und die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge erhoben werden.

Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren wird die Rate abgebucht.

Das SEPA-Lastschriftmandat ist hier online erhältlich oder bei der Stadtkasse im Rathaus Zimer 3.1.