Informationen zur Leinenpflicht für Hunde
Diese Regelung dient nicht nur dem Schutz von Passanten, sondern auch dem Wohl der Hunde und stellt sicher, dass in dicht besiedelten Bereichen niemand durch freilaufende Hunde gefährdet wird.
Darüber hinaus gilt außerhalb des Innenbereichs, dass Hunde nur dann frei laufen dürfen, wenn sie jederzeit unter Kontrolle ihrer Halter stehen. Dies bedeutet, dass der Hund unmittelbar auf Zuruf reagieren muss und sich nie außer Reichweite befinden darf. Ein freier Auslauf ohne die Begleitung und Kontrolle einer verantwortlichen Person ist ausdrücklich untersagt.
Bei Missachtung der Leinenpflicht im Innenbereich können sowohl durch den Straßenverkehr als auch durch die Tiere selbst gefährliche Situationen entstehen, die vermeidbar sind. Die Stadt Aach appelliert daher eindringlich an alle Hundebesitzer, sich an die Leinenpflicht zu halten und ihren Hund stets unter Kontrolle zu haben. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen und Tieren.
Verstöße gegen die Leinenpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Rapp (Tel. 07774/939016 oder rapp(at)aach.de) zur Verfügung.
Wir danken allen Hundehaltern für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung