Öffentliche Bekanntmachung
13. Änderung des "Flächennutzungsplan 2000-Änderung": Deckblatt Sondergebiet Großflächige PV-Anlage Solarpark Neubrunn, Engen-Zimmerholz
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Deckblattverfahren zu ändern. Der Entwurf wurde vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, welche in der Zeit vom 31.10.2025 bis 01.12.2025 stattfand, beschlossen. Die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in öffentlicher Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 19.05.2026 abgewogen und die Offenlage beschlossen.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung:
Der Projektentwickler Solarcomplex AG möchte im Zuge der Energiewende eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Engen, Gemarkung Zimmerholz errichten. Die Planung für die vorgesehene Fläche befindet sich zwischen der Abzweigung zu den Höfen Neubrunner- und Hühnerbrunnerhof und der Kreisstraße in Richtung Zimmerholz. Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine fest aufgeständerte Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 7-8 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Der Geltungsbereich umfasst 6,3 ha und liegt im Gewann Schönergeten auf den Flst Nr. 1407-1409, 1412, 274/4 Gemarkung Zimmerholz und Flst Nr. 828-831 Gemarkung Engen. Sie liegt ca. 1 km nordwestlich von Engen und ca. 700 m östlich des Ortsteils Zimmerholz. Die Fläche wird momentan landwirtschaftlich genutzt und ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Neubrunn“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan Engen-Zimmerholz der Stadt Engen durchgeführt werden.
Der Entwurf mit Plandarstellung, Begründung und Umweltbericht, Plan Biotoptypen Bestand und Planung, Natura 2000-Vorprüfung liegt vom
11.09.2026 bis einschließlich 12.10.2026
zur Ansicht öffentlich bei den folgenden Stellen aus:
1. Stadtverwaltung Engen, Stadtbauamt, Marktplatz 2, 78234 Engen, I.OG, Im Flur
Dienststunden: Montag-Freitag von 8.30-12.00 Uhr und Mittwoch von 14.00-18.00 Uhr
2. Stadtverwaltung Aach, Rathaus, Hauptstraße 16, 78267 Aach
Dienststunden: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
Dienstag von 14.00-16.30 Uhr und Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr
3. Gemeindeverwaltung Mühlhausen-Ehingen, Rathaus, Schlossstraße 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen
Dienststunden: Montag von 8.00-13.00 Uhr
Dienstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr
und Freitag von 8.00-13.00 Uhr
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Engen unter www.engen.de Rubrik Wirtschaft & Bauen, Bauen & Wohnen, Flächennutzungspläne in der Offenlage eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schutzgut Mensch: Gesundheit/ Wohnen/ Erholung/ Freizeit/ Bevölkerung
- Schutzgut Pflanzen/ Biodiversität
- Schutzgut Tiere/ Artenschutz
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Grundwasser/ Oberflächenwasser/ Retention
- Schutzgut Klima/ Luft
- Schutzgut Landschaft/ Ortsbild
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Zur Vermeidung von Eingriffen sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie externe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese werden im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes konkretisiert und abgearbeitet. Der Eingriff in den Naturhaushalt gilt, nach Umsetzung aller Maßnahmen und wenn die entsprechende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche erfolgt sind, als ausgeglichen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf während der genannten Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen oder bei den weiteren Stellen oder auch elektronisch unter der E-Mail: ssartena(at)engen.de vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Engen, 02.09.2026
Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Frank Harsch, Vorsitzender
Die Veröffentlichung ist bereits ab dem 03.09.2026 auf der Homepage der Stadt Aach erfolgt und die öffentliche Auslage ist bei der Stadt Aach um eine Woche verlängert bis zum 19.10.2026