Dienstleistung

Müllentsorgung in der Stadt Aach

Ehemalige Postfiliale ist jetzt der Wertstoffraum!

Der Raum im Erdgeschoss des Rathausgebäudes (unter den Rathausarkaden) wird als Wertstoffraum genutzt.
In diesem Raum können Aacher Bürger ihre nicht mehr funktionstüchtigen elektrischen Kleingeräte und Altbatterien entsorgen, Korken für einen guten Zweck spenden, den Haushaltsvorrat an gelben Säcken auffüllen sowie Informationen und Formulare rund um das Thema Wertstoffe und Müllentsorgung in Aach erhalten.
 
Der Wertstoffraum ist zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
 
·         Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
·         Dienstag:        08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
·         Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr
·         Donnerstag:   14:00 - 18:00 Uhr
·         Freitag:            08:00 - 12:00 Uhr
 
Kostenpflichtige Restmüllsäcke und Hundekotbeutel erhalten Sie wie gewohnt beim Einwohnermeldeamt (Zimmer 2.5).
 
Für Rückfragen rund um das Thema Wertstoffe und Müllentsorgung steht Ihnen Frau Huber gerne zur Verfügung.




Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt Aach.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

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Frist/Dauer

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Satzung