Dienstleistung

Landesfamilienpass beantragen

Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Allleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
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Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
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Kosten/Leistung

keine