Dienstleistung

Rückfragen zu einer Mahnung

Die Mahngebühr beträgt ein halbes vom Hundert (0,5 %) des Mahnbetrages, mindestens jedoch 4,00 € und höchstens 75,00 € (LVwVGKO).
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert (1 %) des rückständigen, auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages (§ 3 KAG i.V.m. § 240 AO).
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Vor der Beitreibung ist der Pflichtige zu mahnen. Schriftliche Mahnungen sind verschlossen auszuhändigen oder zuzusenden.
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Frist/Dauer
Mit der Mahnung ist für die Zahlung eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.
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Rechtsgrundlage