Dienstleistung

Stundung von Forderungen

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
Die Einziehung der Abgabenschuld muss gemäß § 222 Abgabenordnung (AO) eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten.
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Verfahrensablauf
Die Stundung wird auf Antrag gegen Sicherheitsleistung gewährt.
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Erforderliche Unterlagen
Darlegung der persönlichen finanziellen Verhältnisse.
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Rechtsgrundlage