Ausnahmegenehmigung zum Tauchen in der Aachquelle
Das Tauchen in der Aachquelle ist nur mit Genehmigung der Stadt Aach erlaubt.
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Bürgerbüro
- Sie sind im Besitz eines Taucherpasses/Taucherscheines oder eines entsprechenden Nachweises und führen ein Logbuch über die laufende Tauchpraxis.
- Sie besitzen Höhlentaucherfahrung.
- Sie sind im Besitz einer vollfunktionstüchtigen und auf die extremen Verhältnisse des Tauchganges abgestimmten Ausrüstung.
- Die Gefahren und das Risiko des Tauchganges müssen bekannt sein.
- Es ist eine entsprechende Unfall- bzw. Lebensversicherung vorhanden.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Tauchen in der Aachquelle muss bei der Stadt Aach gestellt werden. Das Online-Formular finden Sie in der Rubrik "Formulare".
- Nachweis des gültigen Versicherungsschutzes in entsprechender Höhe
- Nachweis der Taucherfahrung (Höhlentaucherfahrung)
- Nachweis der Taucherfahrung (Höhlentaucherfahrung)
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.