Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte der Stadt Aach

Der gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel) hat gemäß §196 des Baugesetzbuches für bebaute und unbebaute Grundstücke Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein zum Stichtag 31.12.2020 und 01.01.2022 ermittelt.

Eine Ausfertigung der jeweiligen Bodenrichtwertkarte ist in der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein im Rathaus, Hohgarten 2, Zimmer 36, Erdgeschoss während der üblichen Sprechstunden ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Zudem kann die Bodenrichtwertkarte unter folgendem Link auf BORIS-BW abgerufen werden:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Aach&lang=de

BORIS BW "Bodenrichtwerte Grundsteuer B":

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Aach&lang=de

Zudem können Sie den gemeinsamen Gutachterausschuss bei Rückfragen unter folgender Telefonnummer 07731 / 85-490 erreichen.

Homepage des Finanzministeriums:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Grundvermoegen+_Grundsteuer+B_

(hier findet man eine kleine "Checkliste" - Was wird benötigt)

Grundstückswertermittlung beantragen

Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle
  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

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Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

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Verfahrensablauf

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
  • die rechtlichen Gegebenheiten
    Dazu zählen:
    • der Entwicklungszustand
    • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
    • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
    • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
  • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
    • Grundstücksgröße
    • Grundstücksgestalt
    • Bodenbeschaffenheit
    • Bebauung
  • die Lage des Grundstücks
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Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

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Frist/Dauer

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

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Kosten/Leistung

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.

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Rechtsbehelf

Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

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Sonstiges

Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

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Rechtsgrundlage