Tipps für Bauherren

Sie planen etwas auf Ihrem Grundstück zu Bauen und haben hierzu Fragen: bitte melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir geben Ihnen Auskunft über eventuell vorhandene örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan und klären mit Ihnen, ob Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist.
 
Wir möchten Sie auf eine Gesetzesänderung in der Landesbauordnung hinweisen.

Seit dem 25.11.2023 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamtes Engen nur noch bei der Stadt Engen, Hauptstraße 11, 78234 Engen, einzureichen.

Es werden auch nicht mehr automatisch bei allen Bauanträgen Angrenzerbenachrichtigungen durchgeführt. Die Stadt Aach wird Angrenzerbenachrichtigungen nur noch nach Aufforderung durch die Baurechtsbehörde verschicken. In der nachstehenden Tabelle sind die Änderungen nach der Gesetzesnovelle dargestellt.

Änderungen beim Einreichen von Bauanträgen

Weitere Informationen des Baurechtsamts Engen sowie Formulare für einen Bauantrag finden sie HIER: