Sie planen etwas auf Ihrem Grundstück zu Bauen und haben hierzu Fragen: bitte melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir geben Ihnen Auskunft über eventuell vorhandene örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan und klären mit Ihnen, ob Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist.
Wir möchten Sie auf eine Gesetzesänderung in der Landesbauordnung hinweisen.
Seit dem 25.11.2023 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamtes Engen nur noch bei der Stadt Engen, Hauptstraße 11, 78234 Engen, einzureichen.
Es werden auch nicht mehr automatisch bei allen Bauanträgen Angrenzerbenachrichtigungen durchgeführt. Die Stadt Aach wird Angrenzerbenachrichtigungen nur noch nach Aufforderung durch die Baurechtsbehörde verschicken. In der nachstehenden Tabelle sind die Änderungen nach der Gesetzesnovelle dargestellt.
Antragseinreichung
Anträge und Bauvorlagen sind:
ab sofort direkt bei den unteren Baurechtsbehörden und rein elektronisch einzureichen
Aufweichung Schriftformerfordernis
Alternativ zur Schriftform wird der Erlass der baurechtlichen Entscheidung in elektronischer Textform ermöglicht.
Aufweichung Zustellungserfordernis
Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach OZG für elektronishe Verwaltungsakte ermöglicht.
Nutzungsverpflichtung Onlinedienst
Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinrichtung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.
Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung
Eine Benachrichtigung erfolgt nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). ABB sind nunmehr antragspflichtig.
Erweiterte Bekanntgabe an Nachbarn
Bescheide sind auch Angrenzern oder sonstigen Nachbarn zuzustellen bzw. bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlichen geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können.