Im Frühjahr 2015 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die Ortsmitte von Aach in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Gemeinderat hat mit Satzung vom 18.05.2015 das Sanierungsgebiet „Im Dorf“ förmlich festgelegt. Die Satzung wurde am 17.11.2020 und am 26.06.2023 noch einmal geändert.
Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist im Lageplan zur Satzung ersichtlich. In diesem Gebiet sind öffentliche Maßnahmen geplant und auch private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen möglich.
Bei den öffentlichen Maßnahmen sind insbesondere die Schaffung einer sichtbaren und erlebbaren Ortsmitte rund um Mühlenplatz und Rathaus, die Verbesserung der Verkehrswege (zum Beispiel Langensteiner Straße, Ettenbergstraße, Neuanlage von Fußwegen), die Aufwertung der kommunalen Einrichtungen (zum Beispiel Barrierefreiheit im Rathaus) oder die Stärkung der touristischen Potentiale (zum Beispiel Aachquelle) geplant.
Private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen werden mit einem Zuschuss von 25 % gefördert. Zudem gibt es erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Die genauen Einzelheiten sind in den „Allgemeinen Förderbedingungen“ geregelt.
Der Erstkontakt für Privateigentümer geht über die Stadtverwaltung. Danach wird das weitere Verfahren von unserem Sanierungsträger LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (kurz: KE) abgewickelt. Die einzelnen Schritte sind im „Fahrplan“ beschrieben.
WICHTIG!: Mit der Sanierungsmaßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussantrag genehmigt ist!
Weitere Informationen erhalten Sie hier zum Download
- Allgemeine Förderbedingungen für private Erneuerungs- sowie Ordnungsmaßnahmen (PDF)
- Fahrplan für private Sanierungsmaßnahmen (PDF)
- Formular zur Erstkontakt-Aufnahme (PDF)
- Plan des Sanierungsgebiets (PDF)
- Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „Im Dorf – Teilbereich 1“ (PDF)
- Wissenswertes für Privateigentümer (PDF)