Die Stadt Aach hat im Juni 2022 zusammen mit den Gemeinden Engen, Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Tengen und Volkertshausen den Auftrag für eine gemeinsame freiwillige Wärmeplanung vergeben. Der Auftrag wurde an das Büro endura Kommunal nach einer Ausschreibung dieser Leistung vergeben.
Herr Schmid vom Büro endura Kommunal hat in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 das Fachgutachten Wärmeplanung vorgestellt.
In dem Gutachten wurde eine Bestandsanalyse hinsichtlich des Wärmebedarfs, dem Alter der Heizanlagen, dem Gebäudealter und den verwendeten Brennstoffen aufgezeigt. In einem weiteren Schritt wurde die Potenzialanalyse hinsichtlich der Sonnenenergie, der Biomasse, von Abwärmepotenzialen und Wasserkraft herausgearbeitet. Eignungsgebiete, Verbraucher- und Versorgungsszenarien oder notwendige Investitionen wurden aufgezeigt. Als letzter Punkt wurde ein möglicher Maßnahmenkatalog vorgestellt und Maßnahmen priorisiert.
Der Gemeinderat hat das Fachgutachten zur Kommunalen Wärmeplanung als Handlungsgrundlage angenommen und wird das Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Nach der öffentlichen Anhörung wird der Gemeinderat die von der Öffentlichkeit eingebrachten Anregungen in die Aufstellung des Maßnahmenkataloges für die Stadt Aach einfließen lassen und die Wärmeplanung beschließen.
Gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die Öffentlichkeit bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen.
Daher wurde das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung Aach“ vom 22.05. – 21.06.2024 hier zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Innerhalb dieses Zeitraums können Anregungen und Anpassungsvorschläge zum Fachgutachten bei der Stadt Aach, Hauptstraße 16, 78267 Aach schriftlich oder per E-Mail unter mailto:gemeinde(at)aach.de eingereicht werden.
Der neu gewählte Gemeinderat wird die Kommunale Wärmeplanung für Aach nach der Sitzungspause final beschließen.