Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.01.2023 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2022 beschlossen die Fachplanung zum Biotopverbund gemeinsam mit den Gemeinden Steißlingen, Volkertshausen, Mühlhausen-Ehingen und Aach anzugehen.
Das Land Baden-Württemberg strebt mit seinem Klimaschutzgesetzes eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 an. Die Stadt Aach führt zusammen mit den Städten und Gemeinden Engen, Mühlhausen-Ehingen, Volkertshausen, Tengen und Hilzingen eine freiwillige kommunale Wärmeplanung durch.
Ab sofort steht für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Konstanz und der Stadt Aach eine einfache und kostenlose Möglichkeit zur Verfügung, die passende Mitfahrerin oder den passenden Mitfahrer für den täglichen Weg zur Arbeit zu finden und damit nachhaltiger und klimagerechter unterwegs zu sein.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Die Stadt Aach sucht für die Erfüllung der Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung dringend Wohnraum für insbesondere ukrainische Familien in Aach. In den nächsten Monaten müssen voraussichtlich noch über 25 Personen aufgenommen werden